Hallo,
habe vor 15 Monaten bei Ebay einen original Sony Akku ersteigert, welcher bereits nach 6 Wochen wegen Rissen im Gehäuse anstandslos vom Händler ausgetauscht wurde.
Im jetzigen Urlaub brach der getauschte Akku (eingeschweißte Neuware) einfach zusammen - Aufladen war nicht mehr möglich.
Nach dem Urlaub habe ich dies beim Händler moniert, dieser meinte jedoch dass der Akku ausserhalb der Gewährleistung.
Leider kann ich auf der Rechnung keinen Garantievermerk finden - wie ist da die Rechtslage !?
Bitte um Hilfe.
Gruß
Axel