Filme der User für Gäste gesperrt

  • Das habe ich gemeint:

    Zitat

    Obwohl die GEMA 55.000 Mitglieder zählt, verteilt sich deshalb der Großteil ihrer Einnahmen nur auf sehr wenige Ausschüttungsberechtigte. Tatsächlich vergibt die GEMA ihre Einnahmen vor allem an die Hitparadeninsassen und an einige Komponisten klassischer Musik. Der Rest erhält die Brosamen oder darf zuzahlen. Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen (VUT) sprach bereits von "dramatischer Unausgewogenheit" in der Verteilung und fragte sich "ob eine Mitgliedschaft in der GEMA insgesamt noch Sinn macht"351 und Mercedes Bunz vom Musikmagazin de:bug stellte auf einer Tagung in Berlin fest, dass mittlerweile ganze Genres elektronischer Musik aus dem undurchschaubaren und nicht mehr zeitgemäßen GEMA-System herausgefallen sind.


    Ändert zwar nichts an der Situation von wegen Copyright (würde es übrigens auch nicht, wenn es keine GEMA gäbe!!), aber zeigt, dass die GEMA das Ziel aus den Augen verloren hat.

  • Hi Wiro,


    >>Tage der offenen Tür usw., die von Videoclubs regelmässig veranstaltet werden, sind ÖV, da bei diesen Vorführungen - entgegen Toms falscher Aussage über Videoclubs - in der Tat die "Öffentlichkeit" im wahrsten Sinne des Wortes vertreten ist.<<


    ich bin ja lernfähig, daher noch einmal konkret:
    ist es auch im Videoclub eine ÖV, wenn keine Öffentlichkeit "hergestellt" ist?
    Also bei Clubabenden ohne Gäste?


    Natürlich wäre auch eine Aufführung in den eigenen vier Wänden mit Freunden eine ÖV, wenn Du die Tür offen lässt und auf der Straße ein Hinweisschild auf Deinen Filmabend anbringst *ggg*.


    Gruß
    Tom


    PS: ich sehe gerade, dies war mein 1000-er.
    Wenn ich jetzt Whisky-Freund wäre, wüsste ich, was nun zu tun ist.

  • Hi Tom,


    es gibt keinen Videoclub, bei dem "keine Öffentlichkeit hergestellt" ist. De facto ist jeder Clubabend eine ÖV, da Dein Beispiel mit der offenen Tür und dem Hinweisschild bei einem Filmclub ja zutrifft: Gäste sind immer geladen und willkommen - und kommen auch. Selbst wenn wir an einem Abend gar keine Filme vorführen, sondern z.B. einen Demoabend über Videonachvertonung haben, wird ggf. GEMA-pflichtige Musik eingesetzt. Wenn wir uns allerdings, wie Du offensichtlich vermutest, als eingeschworene Clique hinter verschlossenen Türen verrammeln würden, wäre es vielleicht keine ÖV. Und selbst wenn es trotzdem eine wäre: es könnte ja nichts nachgewiesen werden, da ja die Türen verschlossen wären . . .


    Also alles kein Problem. Im übrigen sind Clubs ja - ich erwähnte es schon - im Rahmen eines GEMA-Pauschalvertrages abgesichert, was natürlich auch Geld kostet. Es können jedoch auch Gäste ihre Werke vorführen, ohne daß vorher ein GEMA-Vertrag abgeschlossen werden müsste.


    Club-Grüsse
    vom Wiro, und Gratulation zum Jubiläum. Mach ruhig weiter so.

  • Hallo zusammen


    Ich spreche jetzt mal nur für die Schweiz, nehme aber an, dass das in Deutschland ähnlich wenn nicht sogar identisch ist.


    Vor einiger Zeit habe ich im Zusammenhang eines Konzertes bei der SUISA (GEMA-Pendant in CH) einige Informationen eingeholt, nebenbei auch für Video.


    Den Original-Text habe ich nicht mehr, deshalb ohne Gewähr ;) Ich weiss den Inhalt aber leider noch ziemlich genau.


    Grundsätzlich müssen für die Verwendung eines geschützten Werks (lassen wirs mal bei Musik) immer
    a.) die Erlaubnisse des Urhebers UND des Verlags eingeholt werden und
    b.) die Gebühren bezahlt werden.
    Streng nach Gesetzt ist das unabhängig davon, ob's eine Aufführung im Familienkreis oder in der Öffentlichkeit ist. Die Bezeichnung "öffentliche Aufführung" ist eigentlich falsch, denn ausgenommen sind nur Aufführungen im engen Familienkreis und unter ebenso engen Freunden. Dies ist wohl bewusst gummig formuliert, damit GEMA/SUISA nicht jedem Scheiss nachrennen müssen (die sind ja auch den Urhebern gegenüber verpflichtet!).


    Was über diesen "engen" Rahmen hinaus geht, egal ob öffentlich oder in geschlossener Gesellschaft, unterliegt den oben erwähnten Pflichten. Also auch der Videoclub, auch das Videoforum, auch der Download auf der Website.


    Mit anderen Worten, wenn jemand einen Tauchfilm mit der Musik aus "Der weisse Hai" untermalt (um einfach mal irgendein Beispiel zu nennen), müsste er dafür die Erlaubnis des Komponisten und des Verlages, der die Rechte hat, einholen und der SUISA/GEMA Gebühren zahlen. Die Gebühren sind dann von der Publikationsart abhängig.


    So, das war jetzt die Theorie . Der Gummi-Artikel deutet schon darauf hin, dass auch die GEMA/SUISA nicht alles soooo streng sieht.


    Problematisch wird's vermutlich (und das sind jetzt meine ureigenen Gedanken) dann, wenn entweder der Komponist/Rechteinhaber davon Wind kriegt oder der Filmer Geld verdient mit seinem Clip.


    Phu, mein wohl längstes Posting.


    Paddy

  • Wer hat denn was von LANG gesagt?


    Zitat

    Phu, mein wohl längstes Posting.


    Beachte die Wörter "mein", "wohl" und "längstes". Längstes heisst nach meiner Meinung "länger als die anderen".


    :D


    Paddy


    Nachtrag: Da versuch ich mal wirklich was Konstruktiv-hilfreiches zu posten und werde angemacht wegen der Länge.... tz tz tz. :wink:

    2 Mal editiert, zuletzt von paddy ()

  • Zitat

    Beachte die Wörter "mein", "wohl" und "längstes".


    O.k., o.k. - ich ergänze das noch um das Wörtchen "bisher" und warte auf weitere 'Taten' ...


    :D

  • Zitat

    Da versuch ich mal wirklich was Konstruktiv-hilfreiches zu posten und werde angemacht wegen der Länge.... tz tz tz


    Von mir würdest Du eher angemacht wegen der Kürze der bisherigen 490 Beiträge, Paddy :bgdev:!!


    ultrakurze Grüße


    ikarus

  • Wusstet ihr eigentlich schon das GEMA-freie Musik auch nicht einfach verwendet werden darf?
    Es bestehen neben der GEMA weitere Rechte, die hier greifen:
    - Aufführungsrechte
    - Vervielfältigungsrechte
    - Rechte das Werk nicht durch Schnitt etc. zu verändern


    und anderes mehr.
    Bedeutet, wo GEMA-frei drauf steht, hat der Cutter/Autor etc. keinen Freibrief in der Tasche!!

  • Hallo kmaue


    Interessante Hinweise. In meinen Freigabe-Dokumenten von Highland steht nichts Ausschliessendes was Deine Einwände betreffen. Sollten diese Rechte aber greifen, ohne dass davon in den Freigabe-Dokus die Rede ist.....hm, wäre frech. Aber erst recht interessant.


    Vielleicht kannst Du genauer erläutern, was es sich z.B. mit dem Aufführungsrecht auf sich hat?


    Die Sache mit der "Veränderung durch Schnitt" ist natürlich kritisch, oft schnapp' ich mir aus den Tracks natürlich einzelne Stellen oder "setze" das Musikstück anders zusammen...... Aber ich denke jetzt mal, dass Du mit Deinen Hinweisen nicht die GEMA-freien Stücke meinst, die explizit von den Urhebern für Videozwecke freigegeben werden, oder?


    Gruss, Paddy

  • Die GEMA verwaltet nur Musiken von Urhebern welche sich bei der GEMA auch melden. Es gibt aber auch sehr viele Musikurheber oder Produzenten welche nicht bei der GEMA angemeldet sind. Diese sind natürlich in der Verbreitung ihrer Werke nicht ungeschützt. Zu allen von mir aufgeführten Rechten kommt natürlich noch das Urheberrecht erschwerend hinzu.
    Musiken welche ausdrücklich von ihrem Urheber freigegeben sind machen natürlich keine Schwierigkeiten. Aber wie viele CD´s für Videofilmer gibt es wo dieses extra vermerkt wird?